Basierend auf Artikel 10 der politischen Verfassung der mexikanischen Staaten der Vereinigten Staaten:
„Die Bewohner der Vereinigten mexikanischen Staaten haben das Recht, bei ihrer Sicherheit und ihrer legitimen Verteidigung Waffen zu besitzen, mit Ausnahme von denjenigen, die nach Bundesgesetz und denjenigen verboten sind, die der ausschließlichen Nutzung der Armee, der Marine, der Luftwaffe und der Nationalgarde vorbehalten sind. Bewaffnung und Munition unter der Generaldirektion der Militärindustrie ist für die Vermarktung von Schusswaffen, Munition und anderen vom Bundesgesetz regulierten Objekten für Schusswaffen und Sprengstoffe verantwortlich die den in den geltenden Gesetzen und Vorschriften festgelegten Anforderungen erfüllt.
Alle Akquisitionen werden persönlich in den Einrichtungen durchgeführt der Direktion für Vermarktung von Rüstung und Munition im Erdgeschoss des Hauptgebäudes der Generaldirektion der Militärindustrie.