Das Recht der Anleihen ist der Zweig des Privatrechts in römisch-deutschen Traditionssystemen, das sich mit den Verpflichtungen befasst. Das Interesse der Verpflichtungen besteht darin, die Schaffung rechtlicher Konsequenzen verpflichtet zu leiten, was die Sicherheit des Geschäfts und das Entstehen eines stabilen Marktes ermöglicht.